Elektronische Fußfesseln
Neuer Schutz vor häuslicher Gewalt?
Die Bundesregierung plant eine bedeutende Änderung im Kampf gegen häusliche Gewalt: Täterinnen und Täter sollen künftig mit einer elektronischen Fußfessel überwacht werden können. Diese Maßnahme soll die Sicherheit von Opfern erhöhen und das Gewaltschutzgesetz (GewSchG) stärken, das seit 2002 den rechtlichen Rahmen für den Schutz Betroffener bildet. Doch was bedeutet das für Betroffene und wie effektiv könnte die neue Regelung sein?
Was soll sich ändern?
Der aktuelle Entwurf sieht vor, dass Familiengerichte unter bestimmten Voraussetzungen die Anordnung einer elektronischen Fußfessel für Täterinnen und Täter erlassen können. Die maximale Dauer dieser Anordnung beträgt drei Monate, kann jedoch bei anhaltender Gefahr verlängert werden.
Darüber hinaus sollen Opfer durch ein technisches Gerät überprüfen können, ob der/die Täter/in die gerichtlichen Anordnungen einhält. Ziel ist es, nicht nur ein wirksames Kontrollinstrument zu schaffen, sondern auch einen präventiven Effekt: Die bloße Möglichkeit, durch eine Fußfessel überwacht zu werden, könnte Täter/innen von weiteren Übergriffen abhalten.
Warum jetzt?
Bundesjustizminister Volker Wissing betonte die Dringlichkeit der Maßnahmen. Angesichts der steigenden Zahlen häuslicher Gewalt in Deutschland sei ein schnelles Handeln unerlässlich. Laut Wissing wird beinahe jeden zweiten Tag in Deutschland eine Frau von ihrem (Ex-)Partner getötet. Diese erschreckenden Zahlen verdeutlichen den Handlungsbedarf, insbesondere zum Schutz von Frauen.
Ein Vorbild für diese Gesetzesinitiative ist Spanien, wo elektronische Fußfesseln bereits erfolgreich eingesetzt werden. Die Bundesregierung möchte die positiven Erfahrungen auf Deutschland übertragen.
Zusätzliche Maßnahmen: Soziale Trainingsgruppen
Neben der elektronischen Überwachung sieht der Gesetzesentwurf vor, dass Familiengerichte Täterinnen und Täter verpflichten können, an sozialen Trainingsgruppen teilzunehmen. Ziel ist es, Konflikte besser zu bewältigen und eine Wiederholung von Gewalttaten zu verhindern. Dies könnte langfristig zu einer Reduzierung häuslicher Gewalt beitragen.
Wie könnte diese Änderung Betroffene unterstützen?
Für Opfer häuslicher Gewalt bieten die geplanten Änderungen zusätzliche Sicherheit. Die Überwachung durch eine Fußfessel ermöglicht es, Verstöße gegen Kontakt- oder Annäherungsverbote sofort zu erkennen, sodass die Polizei umgehend eingreifen kann. Gleichzeitig wird den Opfern die Kontrolle erleichtert, ohne dass sie selbst eine Konfrontation riskieren müssen.
Grenzen und Herausforderungen
Die geplanten Maßnahmen sind jedoch kein Allheilmittel. Die Anordnung einer Fußfessel ist auf Ausnahmefälle beschränkt und setzt eine konkrete Gefährdung voraus. Außerdem erfordert die Umsetzung eine enge Zusammenarbeit zwischen Justiz, Polizei und technischen Dienstleistern, um sicherzustellen, dass die Überwachung reibungslos funktioniert.
Rechtliche Beratung: Ihre Rechte kennen und durchsetzen
Wenn Sie selbst von häuslicher Gewalt betroffen sind oder jemanden kennen, der Hilfe benötigt, sollten Sie Ihre Rechte kennen. Das Gewaltschutzgesetz bietet bereits jetzt umfangreiche Möglichkeiten, sich vor Täterinnen und Tätern zu schützen. Eine Schutzanordnung kann etwa ein Annäherungsverbot, den Ausschluss aus der gemeinsamen Wohnung oder ein Kontaktverbot umfassen.
Mit den geplanten Änderungen könnten diese Maßnahmen um eine zusätzliche Schutzebene ergänzt werden. Als Experte für Familienrecht unterstütze ich Sie dabei, Ihre Rechte durchzusetzen und die bestmögliche Lösung für Ihre individuelle Situation zu finden.
Oldenburg, im Januar 2025