Mario Debiec

Ihre internationale Kanzlei für Familienrecht

Über die kanzlei

Kein anderes Rechtsgebiet verlangt neben juristischem Fachwissen ein derart hohes Maß an Empathie und Menschlichkeit wie das Familienrecht. Dieser Bereich ist von Emotionen geprägt und zutiefst privater Natur.

Mit mir haben Sie einen Rechtsbeistand, der Ihnen zuhört – und Sie auch versteht. Denn nicht nur Kompetenz dürfen Sie von mir erwarten, sondern auch Mitgefühl und Verständnis. Eine persönliche Betreuung und individuelle Lösungen stehen in meiner Kanzlei im Mittelpunkt. 

Mit meiner internationalen Ausrichtung stehe ich Ihnen auch bei grenzüberschreitenden Angelegenheiten zur Seite. 

Vertrauen Sie auf meine Expertise und lassen Sie uns gemeinsam Ihren familiären Konflikt lösen!

Familienrecht Anwalt Oldenburg Prawo Rodzinne Adwokat Family Law Divorce Attorney English Polski Scheidung Sorgerecht Unterhalt Umgang Alimenty

Meine Schwerpunkte

Kernleistungen im Überblick

Ich biete Ihnen kompetente Beratung und Unterstützung in sämtlichen Bereichen des Familienrechts. 

Mein Hauptaugenmerk liegt stets auf der Schaffung einvernehmlicher Lösungen, um für alle Beteiligten Nerven, Zeit und finanzielle Ressourcen zu schonen. 

Ich vertrete nachdrücklich Ihre Interessen und schrecke auch vor einer umfassenden gerichtlichen Auseinandersetzung nicht zurück.

Durch eine fundierte Rechtsberatung und engagierte Vertretung stehe ich Ihnen in jeder noch so schwierigen Lebenssituationen bei.

  • Trennung

    Wenn die Liebe hinfällt.

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    Sie möchten sich trennen oder haben sich bereits getrennt? 

    Die Trennung ist eine emotional herausfordernde Phase. Ich biete Ihnen Unterstützung, um diese schwierige Zeit zu bewältigen und begleite sie in sämtlichen rechtlichen Fragestellungen rund um Ihre Trennung.

  • Scheidung

    Für ein Ende ohne Schrecken.

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    Sie möchten Ihre Scheidung so reibungslos wie möglich gestalten?

    Ich biete Ihnen eine vollumfängliche Beratung rund um die Themen Kindschaftsrecht, Vermögensauseinandersetzung und Versorgungsausgleich, um Ihre rechtliche Situation zu klären und Ihnen mögliche Schritte aufzuzeigen. 

    Ich helfe Ihnen bei der Erstellung oder Überprüfung von Scheidungsfolgenvereinbarungen, da Ihre Interessen bestmöglich gesichert gehören. 

    Ich stehe Ihnen vom Scheidungsantrag bis zum rechtskräftigen Scheidungsbeschluss bei.

    Seien Sie zufrieden geschieden!

  • Elterliche Sorge und Umgangsrecht

    Mein Kind? Dein Kind? Unser Kind. 

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    Ich unterstütze Sie bei der Klärung und Durchsetzung des elterlichen Sorgerechts und helfe Ihnen, eine Vereinbarung zu erarbeiten, die den Bedürfnissen Ihres Kindes gerecht wird. 

    Ich setze mich auch für Ihr Umgangsrecht ein, um eine faire und praktikable Umgangsregelung zu finden, die die Interessen aller Beteiligten berücksichtigt. 

    Gerne zeige ich Ihnen außergerichtliche Lösungen auf, um Konflikte friedlich zu lösen und eine langfristige Kommunikationsgrundlage zu schaffen. 

    Falls eine gerichtliche Auseinandersetzung unausweichlich ist, vertrete ich Sie kompetent vor dem Familiengericht und mache mich für Ihre Rechte stark.

  • Häusliche Gewalt

    (K)ein stilles Leiden. 

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    In meiner Kanzlei stehe ich Ihnen einfühlsam und entschieden zur Seite, wenn Sie von häuslicher Gewalt betroffen sind. 

    Ich verstehe die Dringlichkeit und Sensibilität dieser Situation und biete Ihnen kompetente rechtliche Unterstützung. Hierzu gehört insbesondere die Antragstellung auf Erlass von Schutzmaßnahmen nach dem Gewaltschutzgesetz, um Ihre Sicherheit zu gewährleisten.

    Die Schnittstelle zwischen Familien- und Strafrecht liegt mir besonders am Herzen. Ich unterstütze Sie auch als Zeugenbeistand oder im Rahmen einer Nebenklage und vertrete Ihre Interessen bei der Durchsetzung von Schadensersatz- oder Schmerzensgeldansprüchen im sog. Adhäsionsverfahren vor dem Strafgericht.

     

  • Unterhalt

    Sicherstellung finanzieller Verantwortung.

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    Gerne biete ich Ihnen eine umfassende Beratung zu Ihren Unterhaltsansprüchen an und berechne diese präzise unter Berücksichtigung aller relevanten Faktoren.

    Selbstverständlich verteidige ich Sie auch gegen ungerechtfertigte Unterhaltsforderungen.

  • Kindeswohlgefährdung

    Wenn das Jugendamt eingreift.

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    Das Jugendamt handelt nicht immer im besten Interesse des Kindeswohls. 

    Ich berate Sie zu Ihren Rechten, unterstütze bei Gesprächen und Verhandlungen mit dem Jugendamt und vertrete Sie in familiengerichtlichen Verfahren bei Kindeswohlgefährdung.

  • Abstammungsrecht

    Ganz der Papa… oder nicht? 

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    Sie haben Zweifel an Ihrer Vaterschaft? 

    Ich berate Sie zu den rechtlichen Möglichkeiten und Voraussetzungen einer Vaterschaftsfeststellung und Vaterschaftsanfechtung.

  • Adoption 

    Rechtliche Wege zur ersehnten Familienerweiterung.

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    Der Wunsch nach einem Kind umfasst viele rechtliche und emotionale Aspekte. 

    Ich begleite Sie durch alle Phasen des Adoptionsverfahrens, einschließlich der Vorbereitung, Antragstellung, Vermittlung und gerichtlichen Anhörung. 

    Insbesondere bei Fragen zur Leihmutterschaft im Ausland, der rechtlichen Rahmenbedingungen und Risiken, stehe ich Ihnen mit Rat und Tat zur Seite.

Kooperation mit rbo - Rechtsanwälte

Zwei Kanzleien - ein Ziel: Ihr Recht

Da ich mich ausschließlich auf das Familienrecht konzentriere, habe ich mich dazu entschlossen, mit der renommierten Kanzlei rbo - Rechtsanwälte aus Oldenburg zu kooperieren.

Bei meinen Kolleginnen und Kollegen finden Sie kompetente Rechtsberatung in den Bereichen:

Arbeitsrecht
Beamtenrecht
Verkehrsrecht
Medizinrecht
Erbrecht
Versicherungsrecht
Bau- und Architektenrecht

Weitere Informationen finden Sie unter diesem Link.

rbo Rechtsanwälte

Rechtsanwalt Mario Debiec

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Inmitten eines familiären Konflikts ist Verständnis der Schlüssel, der die Tür zur Versöhnung öffnen kann.

Lebenslauf 

Ich wurde 1993 in Bremen geboren und bin zweisprachig mit Deutsch und Polnisch aufgewachsen. Nach meinem Abitur am Alten Gymnasium Oldenburg studierte ich Rechtswissenschaften an der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster mit dem Schwerpunkt Internationales Recht.

Internationale Erfahrungen sammelte ich im Rahmen von Studienaufenthalten in Wrocław und Barcelona sowie durch Praktika in renommierten Großkanzleien in Warschau. Nach dem ersten Staatsexamen absolvierte ich mein Rechtsreferendariat im Bezirk des Oberlandesgerichts Düsseldorf und arbeitete parallel als wissenschaftlicher Mitarbeiter in einer internationalen Großkanzlei.

Mein Referendariat führte mich an verschiedene Stationen, darunter an das Amtsgericht und die Staatsanwaltschaft Düsseldorf, die Deutsche Botschaft in Warschau und eine  Großkanzlei in London.

Seit 2021 bin ich als selbstständiger Rechtsanwalt in meiner Heimatstadt tätig. Ich verbinde meine Weltoffenheit mit meiner Leidenschaft für das Familienrecht und setze meine juristischen Kenntnisse sowie interkulturelle Kompetenz effektiv ein. Dabei lege ich besonderen Wert auf eine individuelle und einfühlsame Betreuung, auch in englischer und polnischer Sprache, um Sie bestmöglich zu vertreten.
 

VereinsMitgliedschaften

Meine Vereinsmitgliedschaften ermöglichen es mir, mich intensiv und mit Leidenschaft fortzubilden, um stets auf dem neuesten Stand der Rechtsprechung und Literatur zu bleiben. Der regelmäßige Austausch mit Experten in diesen Netzwerken stärkt meine Fachkompetenz und hilft mir, innovative und maßgeschneiderte Lösungen für Sie zu entwickeln.

Mitglied der Arbeitsgemeinschaft FamilienrechtMitglied im AntwaltsvereinMitglied Forum Jungo Anwaltschaft

Kosten

"Welche kosten kommen auf mich zu?"

Das ist eine durchaus berechtigte Frage. Kostentransparenz bildet das Fundament für ein faires Mandant-Anwalt-Verhältnis. Abhängig vom jeweiligen Fall biete ich verschiedene Abrechnungsmodelle an:

  • Kostenlose Ersteinschätzung

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    Bis zu zehn Minuten unverbindliche Ersteinschätzung per Telefon oder E-Mail: Lernen Sie mich und meine Leistungen im Rahmen einer kostenlosen Ersteinschätzung kennen, in der ich Ihnen erste Handlungsmöglichkeiten aufzeige. 

    Gerne informiere ich Sie über Möglichkeiten der staatlichen Kostenübernahme (Verfahrenskostenhilfe) oder der Übernahme der Kosten durch Ihre Rechtsschutzversicherung.

  • Erstberatung zum gesetzlichen Festpreis

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    Zum gesetzlichen Festpreis von 190,00 EUR zzgl. 19 % Umsatzsteuer erhalten Sie eine umfassende Erstberatung, die auch die vorherige Sichtung Ihrer Unterlagen einschließt. 

    Bei einer anschließenden Beauftragung werden die Kosten angerechnet. Es erfolgt keine Korrespondenz nach außen. Die Abrechnung mit einer eventuell vorhandenen Rechtsschutzversicherung wird angefragt.

  • Abrechnung nach RVG / Vergütungsvereinbarung

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    Die Abrechnung für Beratung und Vertretung erfolgt grundsätzlich nach den gesetzlich festgelegten Gebühren des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG). 

    In besonders umfangreichen Angelegenheiten kann eine Vergütungsvereinbarung sinnvoll sein. Die Abrechnung erfolgt dann entweder zu einer festgelegten Pauschale oder auf Stundenbasis. Über die anfallenden Kosten informiere ich Sie umfassend.

  • Verfahrenskostenhilfe

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    Die Verfahrenskostenhilfe ermöglicht Ihnen rechtliche Unterstützung auch bei begrenzten finanziellen Mitteln. 

    Wenn die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind, übernimmt der Staat die Kosten meiner Beauftragung sowie die Gerichtskosten. 

    Ich informiere Sie über die Voraussetzungen und unterstütze Sie bei der Antragstellung.

Aktuelles und Wissenswertes

Bewertungen

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